Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

Willkommen beim Landhuus Bieber 1848®!

Diese Bedingungen beschreiben die Regeln und Vorschriften für die Nutzung der Website des Landhuus Bieber 1848, die sich unter https://www.landhuusbieber1848.de befindet.

Wenn Sie auf diese Website zugreifen, gehen wir davon aus, dass Sie diese Bestimmungen und Bedingungen akzeptieren. Fahren Sie nicht fort, das Landhuus Bieber 1848® zu nutzen, wenn Sie nicht mit allen auf dieser Seite genannten Bedingungen einverstanden sind.

Landhuus Bieber 1848® stand 12/2025

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Regelungen gelten für sämtliche Reservierungen und Bewirtungen in unserem Café Innen und Außenbereich des Landhuus Bieber 1848®. Mit einer Reservierung auf der Grundlage dieser Regelungen erklären Sie sich mit deren Geltung auch für alle Folgegeschäfte, d. h. jede zukünftige Inanspruchnahme der von uns angebotenen Leistungen, einverstanden. Für künftige Reservierungen gilt dies unabhängig davon, ob diese mündlich oder per Email erfolgen.

Allgemeiner Gästehinweis

Liebe Gäste,

gerne können Sie bei uns Tischreservierungen vornehmen. Beachten Sie dabei bitte, dass wir teils erhebliche Umsatzausfälle aufgrund von sog. „No–Shows“ (Nichterscheinen der Gäste trotz Reservierung oder sehr kurzfristige Absagen) verzeichnen müssen. Vielen Gästen ist der finanzielle und organisatorische Aufwand, der mit der Auslastungsplanung unseres Cafés verbunden ist, nicht bewusst. Es ist uns oft nicht möglich, den frei gewordenen Tisch spontan an andere Gäste zu vergeben. Somit bleiben wir in diesen Fällen auf den Kosten für den Personaleinsatz und die eingekauften Lebensmittel sitzen. Bitte beachten Sie daher, dass eine Tischreservierung rechtlich gesehen ein Schuldverhältnis begründet, das sowohl für uns als auch für Sie bestimmte Pflichten auslöst. Wir bitten Sie daher, uns rechtzeitig – spätestens 48 Stunden, 2.Tage - vor dem vereinbarten Termin zu kontaktieren, sofern Sie Ihre Reservierung stornieren möchten bzw. die Personenanzahl ändern möchten

Ihr Landhuus Bieber 1848 Team

2. Reservierungen und Stornierungen

Eine verbindliche Tischreservierung – unabhängig davon, ob diese direkt (per E-Mail oder Telefon) oder über eine Reservierungsplattform erfolgt – kommt nur zustande, wenn die für die Reservierung erforderlichen Kontaktdaten (insbesondere Name, Rufnummer und E-Mail-Adresse) korrekt angegeben werden. Andernfalls behalten wir uns vor, die Reservierung nicht anzunehmen und die reservierten Plätze freizugeben.

Da unser Café über eine begrenzte Anzahl an Plätzen verfügt, können wir bei der Vergabe von Reservierungen nur eingeschränkt flexibel sein. Insbesondere bei größeren Reservierungen sind wir regelmäßig gezwungen, andere Gäste abzuweisen. Der Schaden, der uns durch eine Nichtinanspruchnahme oder eine unangemessen kurzfristige Absage von Reservierungen entsteht, kann erheblich sein. Vor diesem Hintergrund gelten die nachfolgenden Regelungen:

2.2

Reservierungen sind hinsichtlich der reservierten Zeit sowie der Anzahl der reservierten Plätze verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 24 Stunden vor der reservierten Zeit möglich.
Bei Reservierungen für Gruppen ab 6 Personen ist eine kostenfreie Stornierung nur bis spätestens 48 Stunden vor der reservierten Zeit möglich. Eine Stornierung kann auch teilweise erfolgen, d. h. bezogen auf einzelne reservierte Plätze.

2.3

Erfolgt eine Stornierung nicht fristgerecht gemäß Ziffer 2.2 oder werden die reservierten Plätze nicht in Anspruch genommen (Nichterscheinen), sind wir berechtigt, für jeden nicht in Anspruch genommenen Platz eine pauschale Entschädigung von bis zu 20,00 Euro zu verlangen.

Bei Reservierungen für das Frühstücksbuffet sind wir berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 60 % des vereinbarten Menüpreises zu berechnen.

Dies gilt auch, wenn die reservierten Plätze nicht spätestens 30 Minuten nach der vereinbarten Reservierungszeit in Anspruch genommen werden. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben. Einnahmen, die wir durch die anderweitige Vergabe der Plätze erzielen, werden auf die Entschädigung angerechnet.

2.4

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht, soweit der Gast die verspätete Stornierung oder die Nichtinanspruchnahme der reservierten Plätze nicht zu vertreten hat. Dem Gast bleibt zudem stets der Nachweis vorbehalten, dass uns infolge der verspäteten Stornierung oder des Nichterscheinens kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geltend gemachte Pauschale.

Die Regelungen der Ziffern 2.3 und 2.4 finden auch Anwendung, wenn Gäste zwar erscheinen, die reservierten Plätze jedoch nicht nutzen und das Café wieder verlassen.

3. Zahlungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Preise in Euro zu zahlen und sofort fällig.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in bar. Wir sind nicht verpflichtet, Banknoten mit einem Nennwert von 500 Euro anzunehmen.

Als Alternative zur Barzahlung bieten wir ab einem Rechnungsbetrag von mindestens 20,00 Euro die Möglichkeit der Zahlung mittels EC-Karte an. Zudem akzeptieren wir die Zahlung mittels Kreditkarte.

Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen.

4. Gutscheine

Gutscheine können ausschließlich zur Bezahlung der in unserem Café angebotenen und vor Ort konsumierten Speisen und Getränke eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist ausgeschlossen.

Gutscheine für das Frühstücksbuffet sind ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einlösung für das Frühstücksbuffet ausgeschlossen; der Gutschein kann anschließend als Wertgutschein auf andere Speisen und Getränke angerechnet werden. Maßgeblich ist der zum Kaufzeitpunkt gezahlte Betrag.

Wertgutscheine sind bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren gültig. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist eine Einlösung ausgeschlossen.

5. Haftung

Für unsere Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten die folgenden Bestimmungen:

5.1
Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

5.2
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

5.3
Im Übrigen ist eine Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

5.4
Die Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Ziffern gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

5.5
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. Hunde

Hunde sind im Außenbereich (Terrasse / Biergarten) erlaubt und stets an der Leine zu führen.

Im Innenbereich unseres Cafés ist das Mitführen von Hunden und anderen Tieren aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

Ausgenommen hiervon sind anerkannte Assistenzhunde, die ihre Halter begleiten.

AGB für Veranstaltungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen im Rahmen der Überlassung von Räumlichkeiten, Außenflächen sowie für gastronomische Leistungen unseres Cafés.

2. Leistungen / Service
Ein vollständiger Service wird nur geschuldet, sofern dieser ausdrücklich vereinbart wurde. Wird für eine Veranstaltung kein einheitliches Menü vereinbart, kann lediglich eine eingeschränkte Speisenauswahl angeboten werden. Besondere Anforderungen (z. B. Allergien, vegetarische oder vegane Speisen) werden berücksichtigt, sofern sie rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt und vertraglich vereinbart wurden.

3. Nebenleistungen
Nebenleistungen wie musikalische Darbietungen, DJs, Dekorationen, Sonderdrucke oder behördliche Genehmigungen sind vom Veranstalter grundsätzlich selbst zu organisieren und zu tragen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte Nebenleistungen werden gesondert berechnet.

4. Musik / GEMA
Gagen für Musiker oder Künstler sind vom Veranstalter direkt zu begleichen oder uns vorab zur Verfügung zu stellen. Etwaige GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.

5. Teilnehmerzahl / Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Teilnehmerzahl. Der Veranstalter haftet für sämtliche von seinen Gästen verursachten Bestellungen.
Bei Nichterscheinen einzelner angemeldeter Teilnehmer behalten wir uns vor, den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen zu berechnen. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden; andernfalls wird für sie der vereinbarte Preis berechnet.

6. Preise
Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

7. Zahlung
Veranstaltungsrechnungen sind bar oder per Überweisung zu begleichen. Eine Zahlung auf Rechnung erfolgt nur nach Vereinbarung und ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungszugang fällig.

8. Vorauszahlung
Bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen ist spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Vorauszahlung in Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtsumme zu leisten. Bei Nichtleistung behalten wir uns ein Rücktrittsrecht vor.

9. Stornierung
Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

10. Mitgebrachte Gegenstände
Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Brandschutz) entsprechen und sind nach Veranstaltungsende unverzüglich zu entfernen. Andernfalls trägt der Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung.

11. Rücktritt durch den Betreiber
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ohne Zustimmung eine Veranstaltung durchgeführt wird, die den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den guten Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht, sowie im Falle höherer Gewalt.

12. Hausrecht
Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Personen, die den Ablauf der Veranstaltung oder den Betrieb erheblich stören, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.